Bei der Entsorgung und Sammlung von Lithiumbatterien und -akkus bitte beachten!
Lithiumbatterienund -akkus fallen unter das Gefahrgutrecht und sind durch eine geeignete Verpackung und/oder durch Isolierung der Pole (z. B. Klebestreifen) gegen Kurzschluss und Beschädigungen zu sichern.
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