08/2017 - Annahmestopp von Baustyropor auf allen Wertstoffhöfen

Informationsschreiben über Umgang mit HBCD-haltigen Dämmmaterialen

Am 01.08.2017 ist eine Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Stoffen (POP-ÜberwV) in Kraft getreten.

Diese Änderung hat zur Folge, dass Dämmstoffe, die einen EU-weiten Höchstwert an Anteilen des Flammhemmers Hexabromcyclododecan (HBCD) überschreiten, zukünftig wie gefährlicher Abfall behandelt werden müssen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Wärmedämmplatten aus Styropor, die vornehmlich im Baubereich zum Einsatz kommen.

Was bedeutet das?

Aktuell ist keine Abfallentsorgungsanlage bereit, diese Abfälle in relevanten Mengen anzunehmen. In der Konsequenz sind diese Materialen separat zu sammeln und dürfen weder in Baumischabfällen noch in anderen Abfallgemischen enthalten sein.

Unter diesen Voraussetzungen müssen wir ein Annahmestopp von Baustyropor auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises Vorpommern – Greifswald verhängen, soweit kein Nachweis darüber erbracht werden kann, dass es sich um unbelastetes Styropor handelt.

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